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Kleinkollisionen

Ebenso vielfältig wie die Schadenarten können hier die Fragen an den Sachverständigen sein: Bei Schäden durch Einkaufswagen, Fahrräder oder ähnliches steht häufig die Frage nach einem möglichen Versicherungsbetrug im Vordergrund. Es gibt aber viele Fälle, die sich jeder Systematik entziehen. Hier einige Beispiele:

Beispiel 1: Das Wurfgeschoss und die Scheibe

Ein Betrunkener soll mutwillig mit einem Stein die Seitenscheibe eines Fahrzeugs eingeworfen haben. Die sofort herbeigerufene Polizei findet am Ort weit und breit aber nur relativ kleine Steinchen.

Frage an den Sachverständigen: hätte man mit diesen Steinen die Scheibe einwerfen können? Dies konnte nur experimentell geklärt werden.

Beispiel 2: Das umgekippte Verkehrsschild

Ein provisorisch aufgestelltes Schild kippt bei starkem Wind um und beschädigt einen Pkw. Der Pkw-Fahrer verklagt die Verkehrbehörde: das Schild sei nicht ausreichend gesichert gewesen.

Hier konnte in erster Näherung rechnerisch ermittelt werden, dass das Schild so gesichert war, dass es bei Böen oberhalb der Stärke 8 umstürzen konnte. Der Rest ist Sache der Juristen

Beispiel 3: Der Faustschlag aufs Dach

Ein Streit um den Parkplatz eskaliert: Wutentbrannt schlägt ein Mann mit der Faust auf das Dach eines Daihatsu Cuore. Der Cuore-Fahrer bleibt zunächst vorsichtig im Auto sitzen. Später stellt er eine massive Beule über dem C-Holm fest. Die Verteidigung des Faustkämpfers bestreitet, dass man mit der Hand eine derartige Beule verursachen könne.

Der Sachverständige bandagiert die Kampfhand, geht auf den Schrottplatz und probiert es aus.

Mehr über Kleinkollisionen und ihre Aufklärung findet sich unter "Forschung" in den Abschnitten "Schäden durch Glassplitter", "Einschwenkender Pkw", "Geöffnete Pkw-Türen" und "Wahrnehmbarkeit leichter Anstöße".
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