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Abkommen von der Fahrbahn


Das Abkommen eines Fahrzeugs von der Fahrbahn kann als Ursache die vorangegangene Kollision mit einem anderen Fahrzeug haben, es kann sich aber auch um einen sogenannten Alleinunfall handeln, bei dem kein anderes Fahrzeug unmittelbar durch eine Kollision verwickelt ist.

Das Abkommen von der Fahrbahn führt häufig zu einem Aufprall gegen ein Hindernis außerhalb der Fahrbahn. Dabei kann es sich etwa um einen Baum, eine Laterne, eine Hauswand oder einen Brückpfeiler u.a.m. handeln. Das Abkommen von der Fahrbahn ist in vielen Fällen mit einem Überschlag des Fahrzeugs verbunden.
Kapitel des Textes
Ermittlung der Geschwindigkeit
Überschlagen

Ermittlung der Geschwindigkeit

Selbstverständlich steht in allen diesen Fällen die Frage nach der Geschwindigkeit im Vordergrund. Liegt ein Aufprall auf ein Hindernis vor, ist zunächst die Kollisionsgeschwindigkeit beim Aufprall auf das Hindernis zu bestimmen. Hierzu werden, soweit sie zur Verfügung stehen, Schadenbilder aus Vergleichsversuchen herangezogen (Seitlicher Aufprallversuch eines Mazda 323 mit ca. 60 km/h Bild 1 und 2; Frontaler Aufprallversuch eines Golf II mit ca. 65 km/h, Bild 3 und 4). Ein besonderes Problem ergibt sich dann, wenn auch das Hindernis deutliche Verformungen davongetragen hat, z.B. beim Anprall gegen eine Laterne. Man müsste eigentlich bestimmen können, wie viel Energie durch die Verformung des Hindernisses verbraucht wurde. Das ist aber fast nie mit ausreichender Genauigkeit bestimmbar.

Im nächsten Schritt ist die Geschwindigkeit beim Verlassen der Fahrbahn zu bestimmen. Hierbei gilt es, vernünftige Annahmen über die Verzögerung des Fahrzeugs zwischen dem Abkommen von der Fahrbahn und dem Aufprall auf das Hindernis bzw. bis in die Endlage zu treffen. Das ist oft sehr schwierig, weil häufig keine ausreichenden Spuren aufgenommen wurden, außerdem die Reibverhältnisse zwischen dem Fahrzeug und dem undefinierbaren Untergrund unklar sind, und der Verlust an Geschwindigkeit bei Verformungen am Fahrzeug etwa durch einen Überschlag in weiten Grenzen offen bleibt.
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Überschlagen

Sind die Insassen bei einem Überschlag angegurtet, verbleiben sie in der Regel im Fahrzeug und tragen allein durch den Überschlag bis auf tragische Einzelfälle im allgemeinen nur geringe Verletzungen davon. (Die Bilder 5 und 6 zeigen einen Überschlag um die Fahrzeuglängsachse bei einem Versuch).

Sind Insassen nicht angeschnallt, werden sie bei Überschlägen des Fahrzeugs häufig aus dem Fahrzeug geschleudert. In einigen Fällen schließt sich bei einer solchen Konstellation die Frage an den Sachverständigen an, wer der Fahrer des Fahrzeugs war. Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten. Für eine wirklich eindeutige Feststellungen ist der Fahrzeuginnenraum nach Berührungsspuren von Insassen abzusuchen und diesen soweit es möglich ist zuzuordnen. Außerdem ist der Bewegungsablauf des Fahrzeugs so genau wie nur möglich in einzelnen Phasen zu rekonstruieren.
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Bildquellen
Bild 1 bis 4: AREC Tagung in Neumünster 2000: Pfahlaufprall
Bild 5 und 6: Appel/Rau: Seminar für Sachverständige TU Berlin 1987
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