Polizeiliche Geschwindigkeitsmessung

Bei der polizeilichen Geschwindigkeitsmessung geht es häufig um eine zentrale Frage im Verfahren: Ist die gemessene Geschwindigkeit belastbar oder gibt es technische und organisatorische Unsicherheiten? Ein Sachverständigengutachten schafft hier Transparenz für Gerichte, Anwälte, Versicherungen und Betroffene.

Was geprüft wird

Bei der Unfallanalyse Berlin wird nicht nur auf den Messwert geschaut. Geprüft werden unter anderem Messprinzip, Gerätekonfiguration, Aufstellort, Sichtbedingungen, Fahrzeugzuordnung und die Dokumentation in der Ermittlungsakte. Entscheidend ist, ob die Messung im konkreten Einzelfall nachvollziehbar und reproduzierbar ist.

Typische Fragen von Betroffenen

  • War mein Fahrzeug im Messfoto eindeutig zuzuordnen?
  • Können Winkel, Abstand oder Reflexionen den Messwert beeinflusst haben?
  • Sind Bedienung, Eichstatus und Protokollierung korrekt erfolgt?
  • Wie gross ist die realistische Messunsicherheit im konkreten Fall?

Wie ein verständliches Gutachten hilft

Ein gutes Gutachten übersetzt technische Details in klare Aussagen: Was ist sicher, was ist wahrscheinlich und wo bleiben Zweifel? Genau das ist für eine faire Bewertung im Bußgeld- oder Strafverfahren wichtig. Ziel ist keine Dramatisierung, sondern eine fachlich saubere, für Nicht-Techniker verständliche Einordnung. Die sogenannten „Blitzer“, „Starenkästen“ oder auch „Radarfallen“ werden praktisch immer im Automatik-Modus eingesetzt: Jedes, die Messstrecke durchfahrende Fahrzeug wird erfasst. Der Auswerte-Algorithmus entscheidet während der Durchfahrt, ob die Messung wegen des Verdachts einer Geschwindigkeitsüberschreitung dokumentiert wird. Der Messwert steht erst am Ende der Messung fest. Und erst danach kann geprüft werden, ob der Messwert auch allen Kriterien entspricht, dem Fahrzeug zugeordnet zu werden. 


Sonderfall Laser-Handmessgeräte


Mit diesen Geräten werden nicht automatisch massenhaft Messungen durchgeführt, sondern individuelle Einzelmessungen. Der Visier-/Aligntest soll sicherstellen, dass die optische Achse der Visiereinrichtung mit der Strahlachse des Laserstrahls übereinstimmt.  Insbesondere bei Messgeräten mit aufgesetzter Visieroptik (zum Beispiel LTI 20/20 TruSpeed oder Jenoptik TraffiPatrol XR) kann ein unsachgemäßer oder grober Umgang dazu führen, dass die Messgeräte „schielen“. Daher müssen die Geräteanwender*innen vor jedem Messeinsatz die Visiereinrichtung  eingehend prüfen. 


Die verschiedenen Gerätehersteller stellen teils unterschiedliche Anforderungen an den Visiertest. Unter anderem unterscheiden sich die zulässigen Entfernungen zu den anvisierten Objekten. Auch die Rückkopplung für die Anwender*innen  ist unterschiedlich gestaltet. So gibt das LTI 20/20 TruSpeed ausschließlich eine akustische Rückkopplung. Beim Riegl FG21-P wird zusätzlich eine Art Reflexionsgüte im Display angezeigt. 


Als geeignete Objekte für den Visiertest gelten ausgedehnte, retroreflektierende Objekte mit mindestens zwei klar definierten horizontalen und/oder vertikalen Kanten. Leitpfosten, Litfaßsäulen, Laternen oder Verkehrszeichen mit schrägen Kanten sind aus unserer Sicht ungeeignet. Letztere insbesondere deshalb, da hierfür eine Geräte-/Strahlführung erforderlich ist, die mit den verfügbaren Gerätestativen schlicht unmöglich ist. 


Pauschale Aussagen zur ordnungsgemäßen Durchführbarkeit des Visiertests an den im Messprotokoll angegebenen Objekt sind nicht möglich. Im Rahmen der Erstattung eines Gutachtens zu einer Messung mit Handlasermessgeräten ist stets ein Ortstermin durchzuführen, um die Korrektheit des Visiertests zu prüfen. Die folgenden Videos zeigen eine Auswahl von Visiertests an unterschiedlichen Objekten. 


Video-Nachfahrmessungen


Diese Messungen werden entweder direkt beim Hinterherfahren eines verdächtigerweise zu schnell fahrenden Fahrzeugs ausgelöst, oder anhand des Videos nachträglich ausgewertet, um den Geschwindigkeitswert festzustellen. Aus technischer Sicht lassen sich diese Messungen am detailliertesten prüfen, da alle Parameter gegeben sind oder in Erfahrung gebracht werden können, um die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs objektiv feststellen zu können.




Kontakt für öffentliche Auftraggeber

Unser Schwerpunkt liegt auf Gutachten für die Justiz und Polizei. Anfragen von Kanzleien und Versicherungen prüfen wir im Einzelfall nach fachlicher Eignung und Kapazität. Für Privatpersonen können wir im Rahmen der Überprüfung bestehender Vorgutachten anderer Sachverständiger tätig werden.

Telefonzeiten:
09:00 bis 15:00 Uhr · Donnerstags bis 17:00 Uhr · Freitags bis 13:00 Uhr
eBO SafeID:
DE.Justiz.4d77c9b3-4f2d-497f-bb0c-a95f0c96c9f8.3158