Gutachten zu Kfz-Schäden und -bewertung

Die Begutachtung von Fahrzeugen hinsichtlich der Schadenhöhe oder deren Wiederbeschaffungswertes sowie verwandter monetärer Fragestellungen fällt in das Fachgebiet „Kfz-Schäden und -bewertung“. Diese Dienstleistung bieten wir nur im Gerichtsauftrag an, was darauf hinausläuft, dass in der Regel bestehende Kalkulationen zu prüfen sind.

Die Schwierigkeit liegt oft darin, dass sich zwischen dem mitunter jahrelang zurückliegenden ersten Schadengutachten und der Begutachtung kleinste Details in den bekannten Kalkulationssystemen wie Audatex oder Silver-DAT ändern. Auch die Preisentwicklung für Ersatzteile und Stundensätze unterliegt etlichen juristischen Vorgaben, die je nach Fallgestaltung zu berücksichtigen sind.

Mitunter stellt sich die Recherche dessen, was in einem Kalkulationpunkt an einzelnen Arbeitsschritten als sehr aufwendig und zeitintensiv heraus, wenn es insbesondere um exotische Hersteller oder Fahrzeuge geht.




Kontakt für öffentliche Auftraggeber

Unser Schwerpunkt liegt auf Gutachten für die Justiz und Polizei. Anfragen von Kanzleien und Versicherungen prüfen wir im Einzelfall nach fachlicher Eignung und Kapazität. Für Privatpersonen können wir im Rahmen der Überprüfung bestehender Vorgutachten anderer Sachverständiger tätig werden.

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