Unsere Sachverständigentätigkeit

Gerichtsgutachten

 

Bei den Gutachten für Gerichte ist zu unterscheiden in Straf- und Zivilverfahren. Im Strafverfahren (bzw. Ordnungswidrigkeitsverfahren) geht es darum, ein Fehlverhalten z. B. mit Hilfe eines Gutachtens nachzuweisen oder zu widerlegen. Hier gilt im Prinzip auch für den Sachverständigen der Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten. Es sind daher in der Regel für ein Gutachten die günstigsten Annahmen für den Beschuldigten heranzuziehen.

 

Von der Polizei werden unmittelbar nach schweren Verkehrsunfällen hinzugezogen. Ziel ist die qualifizierte Spurensicherung, wenn der Sachverständige zur Unfallstelle geholt wird und die Unfallfahrzeuge besichtigt. Erfolgt die Beauftragung erst später, steht die eigentliche Rekonstruktion des Unfalls im Fokus, in der Regel die Frage nach der Geschwindigkeit oder Vermeidbarkeit.

Im Rahmen der Ermittlungsverfahren werden von den Amtsanwaltschaften bzw. Staatsanwaltschaften Gutachten eingeholt, um zu entscheiden, ob ein Strafbefehl erlassen oder Anklage erhoben wird bzw. das Verfahren einzustellen ist.

Im Zivilprozess geht es darum, die Schuldanteile der Unfallbeteiligten zu klären, um auf dieser Grundlage zu entscheiden, wer in welchem Umfang für die Kosten eines Unfalls einzustehen hat. Hier sind die technischen Analysen essenziell für die Entscheidungsfindung. Bei der Schuldverteilung ist es so, dass häufig eine Aufteilung der Schuld auf beide Parteien mit unterschiedlichem Anteil (Quotelung) vorgenommen wird. Für den Sachverständigen ergibt sich daraus die Verpflichtung, die Bandbreite eines Rekonstruktionsergebnisses herauszuarbeiten, jeweils zugunsten der einen oder anderen Partei.

Während der Sachverständige in Ermittlungs- und Strafverfahren der Sachverständige relativ frei in der Umsetzung des Gutachtenauftrages ist, was insbesondere die Beschaffung des auszuwertenden Materials betrifft, gilt das im Zivilprozess bzw. der Untergang des Beweisermittlungsverfahrens nicht. Hier hat sich der Sachverständige eng an die vorgegebenen Beweisfragen zu halten und mit dem Material zu arbeiten, das die Parteien vorlegen. Der Kostenaufwand ist vorab durch einen Kostenrahmen (Vorschussbetrag) festgelegt, der allerdings auf Antrag des Sachverständigen erhöht werden kann.

Privatgutachten

Alle nicht im öffentlichen Auftrag erstellten Gutachten gelten als Privatgutachten, z. B. auch Gutachten für Versicherungen. Privatgutachten haftet – gerechtfertigt oder nicht – der Makel der Parteilichkeit an, weswegen sie auch despektierlich Parteigutachten genannt werden. Einen gewissen Einfluss auf das Gutachtenergebnis aufgrund der privaten Auftragssituation wird man bei einigen Sachverständigen nicht grundsätzlich ausschließen können. Vielleicht ist das ein Grund, weswegen wir so wenig von privat beauftragt werden. Privatgutachten sind für uns von absolut untergeordneter Bedeutung.

Urteile werden daher nur in Ausnahmefällen auf der Grundlage von Privatgutachten gesprochen. In der Regel holen Gerichte nach Einreichung eines privaten Gutachtens noch einmal ein Gutachten im Gerichtsauftrag ein. Gutachten für Privatleute ohne anwaltliche Vermittlung erstellen wir nur, wenn bereits ein Unfallrekonstruktionsgutachten vorliegt, das es zu überprüfen gilt.

Fachgebiete von Kfz-Sachverständigen

Die beiden häufigsten Fachgebiete, in denen die Industrie- und Handelskammern Sachverständige aus dem Bereich Kraftfahrzeuge vereidigen sind „Schäden und Bewertung“ sowie „Straßenverkehrsunfälle“. Nicht direkt in die Gruppe „Kfz-Sachverständiger“ passt das Fachgebiet der „Straßenverkehrsmesstechnik“, für das es vielerlei Bezeichnung gibt. Bei uns im Büro finden sich für die Bestellungstenore die Bezeichnungen „Messverfahren im Straßenverkehr“ sowie „Geschwindigkeitsmessungen und Rotlichtüberwachungsanlagen“.

Das Fachgebiet „Schäden und Bewertung“ beinhaltet vor allem die Kalkulation von Reparaturkosten nach Unfällen. Von diesen Sachverständigen werden auch Wertgutachten über Fahrzeuge erstellt und Wiederbeschaffungswerte ermittelt. Der übergreifende Begriff „Straßenverkehrsunfälle“ ist etwas irreführend, weil auch die Kalkulation von Unfallschäden etwas mit Straßenverkehrsunfällen zu tun hat. Tatsächlich verbergen sich hinter diesem Fachgebiet Sachverständige, die Straßenverkehrsunfälle analysieren und rekonstruieren.

Im Bereich der Kraftfahrzeuge gibt es darüber hinaus Spezialfachgebiete, für die Sachverständige vereidigt werden, z.B. für „Oldtimer“ (Veteranenfahrzeuge), „Auswertung von Unfalldatenspeichern“, „Schäden an und durch Waschanlagen“, „Airbag, Gasgeneratoren und andere pyrotechnische Sicherheitssysteme in Fahrzeugen“, „Lkw-Unfälle“ und anderes mehr.

Gerade für Spezialgebiete gibt es in Deutschland häufig nur wenige vereidigte Sachverständige, so dass nur einzelne Kammern diese Vereidigungen vornehmen können. Für die Zertifizierung nach EU Norm haben sich Fachgebiete mit etwa gleichen Bezeichnungen herausgebildet, wobei es bisher kaum zertifizierte Sachverständige für ausgesprochene Spezialgebiete gibt.

Gegründet wurde die Unfallanalyse Berlin als Ingenieurbüro für Unfallrekonstruktion. Im Laufe der Jahre zeigte sich eine zunehmende Überlappung der Aufträge. Daher war es sinnvoll, sich auch dem Fachgebiet „Kfz-Schäden und -bewertung“ zu widmen. Dieser Geschäftsbereich wird daher stetig erweitert. Während im Rahmen der Unfallrekonstruktion die Hergänge begutachtet werden, geht es bei „Kfz-Schäden und -bewertung“ vor allem um die Kalkulation von Reparaturkosten nach Unfällen, aber auch die Ermittlung von Wiederbeschaffungswerten und Minderwerten. Da wir auch im Rahmen von Gutachten im Fachgebiet „Kfz-Schäden und -bewertung“ praktisch nur im Gerichtsauftrag arbeiten, besteht die Hauptaufgabe in der Überprüfung vorhandener Schadengutachten oder Bewertungen. Schadengutachten für private Auftraggeber (also unmittelbar nach einem Unfall) erstellen wir nicht.

Qualifikation von Sachverständigen

Die Berufsbezeichnung des Sachverständigen ist nicht geschützt. Jeder kann sich selbst zum Sachverständigen ernennen. Deswegen wurde der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige eingeführt. Die Bestellung und Vereidigung wird für die Kraftfahrzeugsachverständigen von den Industrie- und Handelskammern bzw. Ingenieurkammern vorgenommen. Nichtvereidigung bedeutet jedoch nicht unbedingt mangelnde Qualifikation. Über die mehr als vier Jahrzehnte des Bestehens wurden bei der Unfallanalyse Berlin zahlreiche Sachverständige ausgebildet, wobei stets das Ziel die öffentliche Bestellung und Vereidigung war und ist.

Im Zusammenhang mit der freien Berufsausübung im Rahmen der EU und der europaweiten Gleichwertigkeit von Qualifikationen wird langfristig wahrscheinlich die Zertifikation des einzelnen Sachverständigen, die in der EU allgemeingültig ist, die Vereidigung durch die Industrie- und Handelskammern ablösen. Hierzu wurde vor ein paar Jahren die VDI-Richtlinie 5900 auf den Weg gebracht. Derzeit haben Zertifizierungen aber noch eine sehr untergeordnete Bedeutung.

 




Kontakt für öffentliche Auftraggeber

Unser Schwerpunkt liegt auf Gutachten für die Justiz und Polizei. Anfragen von Kanzleien und Versicherungen prüfen wir im Einzelfall nach fachlicher Eignung und Kapazität. Für Privatpersonen können wir im Rahmen der Überprüfung bestehender Vorgutachten anderer Sachverständiger tätig werden.

Telefonzeiten:
09:00 bis 15:00 Uhr · Donnerstags bis 17:00 Uhr · Freitags bis 13:00 Uhr
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