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Versicherungsbetrug

Die Absicht, sich mit Hilfe von nicht zufällig eingetretenen, absichtlich herbeigeführten oder vollständig fingierten Verkehrsunfällen finanzielle Vorteile zu verschaffen, beschäftigt Sachverstände sowohl in Zivil- als auch in Strafverfahren in hohem Maß.

Zu unterscheiden sind mehrere Tatvarianten.

Vorgetäuschter Unfall

Es wird ein Unfall behauptet, der überhaupt nicht stattgefunden hat. Anhand der Schadenbilder ist die Betrugsabsicht häufig zu klären. Da die Versicherungen sehr sensibel geworden sind, ist ein Versuch dieser Art kaum noch erfolgreich.

Abgesprochener Unfall

Es wird ein Unfall absichtlich in Absprache von mindestens zwei Beteiligten herbeigeführt. Entweder, um bei normalen Unfällen entstandene Schäden zu überdecken, oder mit Fahrzeugen, die zwar auf dem Papier hochwertig und teuer sind, tatsächlich aber nur noch geringen Wert haben. In beiden Fällen soll nach Gutachtenbasis abgerechnet werden, was erhebliche Gewinne bedeuten kann. Allein anhand der Schadenbilder ist ein derartiges Vergehen oft nicht zu klären, zumal die Fahrzeuge häufig nicht mehr vom Sachverständigen in Augenschein genommen werden können. Die Sachverständigen gehen deshalb immer mehr dazu über, die Plausibilität der Unfallschilderung zu überprüfen. Hier ergibt sich ein weites Feld. Einige Sachverständige haben sich darauf spezialisiert, vor allem im Auftrag von Versicherungen solche Fälle zu bearbeiten, was zu einer gewissen Abhängigkeit und auf Dauer zur Gefahr der Parteilichkeit führen kann.

Provozieren von Unfällen

In solchen Fällen werden Unbeteiligte in Unfälle hineingezogen, an denen sie nach objektiven Maßstäben die Schuld tragen. Hierfür werden unübersichtliche Situationen von dem Täter ausgenutzt, die dieser jedoch gut kennt. Täter dieser Art fallen meist erst durch die Häufung der Unfälle auf, insbesondere beim Abgleich zwischen Versicherungen.

Viele Gutachten werden in Zusammenhang mit Versicherungsbetrugsfällen in Zivilprozessen erstellt, wo die Anforderungen zur Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen deutlich geringer sind als die Beweisanforderungen im Strafprozess. Deshalb sind Gutachten, die für Zivilverfahren erstellt worden sind, in Strafverfahren mitunter von den Verteidigern leicht angreifbar.

Auch in den Fällen mit Verdacht auf Versicherungsbetrug wird häufig so vorgegangen, dass Fahrzeuge gegenübergestellt werden - wenn möglich die Unfallfahrzeuge oder auch Vergleichsfahrzeuge. In einzelnen Fällen werden auch Versuche durchgeführt, deren Ergebnis auch sein kann, dass der Betrugsvorwurf nicht gerechtfertigt ist und die Schäden bei einem ganz normalen Unfall verursacht worden sein könnten. Ob ein Fahrer absichtlich gegen ein anderes Fahrzeug geprallt ist, lässt sich durch einen Versuch natürlich nicht klären.
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