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Polizeiliche Geschwindigkeitsmessung am Beispiel des Laser-Messgeräts LAVEG


Äußerlich und auch in der Handhabung ähnelt das LAVEG einem Fernglas. In der Tat befindet sich im rechten Okular ein Fernrohr mit 7-facher Vergrößerung und einem Zielkreuz. Durch dieses Okular wird das zu messende Fahrzeug anvisiert und das Kennzeichen abgelesen. Im linken Okular wird der gemessene Geschwindigkeitswert angezeigt. Durch den integrierten Aufbau von Visiereinrichtung und Laseroptik ist sichergestellt, dass bei dem LAVEG stets tatsächlich der Bereich im Visier ist, der auch vom Laserstrahl getroffen wird. Eine weitere Messwertanzeige befindet sich außen an der Rückseite des Gerätes. Auf dieser Anzeige kann der zweite Messposten, der nicht direkt durch das Gerät sieht, den Geschwindigkeitswert ebenfalls ablesen. Mit den beiden Knöpfen rechts am Gerät werden Geschwindigkeitsmessung und Messwertanzeige ausgelöst. Das LAVEG kann direkt aus der Hand geführt werden oder auf einem Stativ aufgebaut sein.

Kapitel des Textes
Das Messprinzip
Winkelfehler
Gerätedefekte
Fehlbedienung
Fehler bei der Zuordnung des Messwertes
Zusammenfassung

Das Messprinzip

Abbildung MessgerätDie Geschwindigkeitsmessung mit Laser-Messgeräten wie dem LAVEG beruht auf einer Folge mehrerer Distanzmessungen. Für eine Entfernungsmessung sendet das Gerät einen Laserimpuls aus; dieser wird vom Messobjekt reflektiert und vom Gerät wieder aufgefangen. Da die Lichtgeschwindigkeit bekannt und konstant ist, kann aus dem zeitlichen Abstand zwischen Aussenden und Empfangen des Laserblitzes die Distanz des Messgerätes zum Messobjekt bestimmt werden.

Wenn nun mehrere (mindestens zwei) solcher Distanzmessungen in einem definierten zeitlichen Abstand voneinander vorgenommen werden, kennt man den Weg, den das Messobjekt in einem bestimmten Zeitintervall zurückgelegt hat und damit seine Geschwindigkeit. Diese wird vom LAVEG intern berechnet und angezeigt.

Tatsächlich werden von dem LAVEG nach Auslösen des Messintervalls nicht nur 2 sondern rund 200 Messungen in einem Zeitraum von 0,36 sec durchgeführt. Dabei prüft das Gerät intern, ob die Messwerte miteinander in Einklang stehen. Wenn man die gemessenen Entfernungen über der Zeit in einem Diagramm einträgt, müssen bei einem sich mit konstanter Geschwindigkeit bewegenden Fahrzeug alle Punkte auf einer Geraden liegen. Das Gerät überprüft intern durch ein mathematisches Verfahren, wie groß die Abweichungen sind. Wenn ein bestimmter Schwellwert überschritten wird, kann sich der Messvorgang (mit einer großen Zahl Einzelmessungen) auf maximal 1 sec verlängern. Wenn insgesamt signifikante Abweichungen, d. h. Sprünge bzw. Unstetigkeiten vorhanden sind, zeigt das Gerät statt eines Geschwindigkeitswertes eine Fehlermeldung an.

Normalerweise läuft eine Geschwindigkeitsmessung mit dem LAVEG folgendermaßen ab: Der erste Messposten peilt durch das Okular das zu messende Fahrzeug an und löst durch Betätigen der Messtaste die Messung aus. Ferner liest er das Kennzeichen des Fahrzeuges laut vor, ebenso den dann im linken Okular angezeigten Geschwindigkeitswert. Der zweite Messposten kontrolliert am Außendisplay den genannten Messwert und trägt ihn in das Protokoll ein. Ein zweites Betätigen der Taste führt zur Ausgabe der Messentfernung, die ebenfalls in das Protokoll aufgenommen wird. Außerdem sollte der zweite Posten noch das Kennzeichen überprüfen, sowie das Fahrzeug (bei Frontmessung) so nah herangekommen ist, dass das Kennzeichen mit bloßem Auge ablesbar ist.

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Winkelfehler

Diese eher theoretische Fehlermöglichkeit hat es unter dem Namen "cosinus-Fehler" zu einer gewissen Berühmtheit gebracht. Grundsätzlich beruht diese Fehlermöglichkeit darauf, dass der Messposten nie genau in Fahrtrichtung des gemessenen Fahrzeuges stehen kann. Die Messung erfolgt entweder schräg von der Seite, wenn vom Fahrbahnrand gemessen wird, oder auch schräg von oben bei Messungen von Brücken. Messrichtung und Fahrtrichtung stimmen also nie genau überein. Dies bedingt in der Tat eine Ungenauigkeit. Anhand der Messung von einer Brücke soll dies näher erläutert werden.

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Bei korrekter Handhabung wird während der gesamten Messzeit das Kennzeichen des Pkw anvisiert. Das bedingt ein leichtes Mitschwenken des Gerätes. Das abgebildete Beispiel zeigt, dass dann die vom Gerät gemessene Entfernung stets kleiner ist, als diejenige, die vom Fahrzeug tatsächlich zurückgelegt wird. Das LAVEG zeigt folglich eine geringere Geschwindigkeit an, als der Pkw tatsächlich innehat. Der Winkelfehler wirkt sich zugunsten des Betroffenen aus.

Nur wenn das Gerät vorschriftswidrig festgehalten wird, ist theoretisch ein Fehler zuungunsten des Autofahrers möglich. Der fixierte Messpunkt wandert dann senkrecht über das Fahrzeug, z. B. vom Kennzeichen nach unten auf den Stoßfänger. Wenn dies geschieht, wird das Gerät aber keinen Messwert sondern eine Fehlermeldung ausgeben. Die Unstetigkeit beim Übergang vom Kennzeichen auf die hervorstehende Stoßstange wird nämlich vom Gerät erkannt. Selbst wenn dies aber nicht der Fall wäre, bliebe der theoretisch mögliche Winkelfehler stets sehr gering (unter 0,5 km/h).

Gerätedefekte

Das LAVEG ist von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen. Das Gerät muss jährlich nachgeeicht werden, was anhand des Eichscheines, der für jedes Gerät vorliegen muss, überprüft werden kann. Wenn ein gültiger Eichschein vorliegt, ist davon auszugehen, dass das Gerät ordnungsgemäß funktioniert hat. Eventuell kann das Ergebnis der Nacheichung erfragt werden, wenn dieses bereits vorliegt.

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Fehlbedienung

Vor Beginn und nach Abschluss der Messungen ist ein Funktionstest vorzunehmen. Dabei wird ein unbewegliches Ziel (z. B. Verkehrsschild) anvisiert und zuerst eine Geschwindigkeitsmessung, dann eine Entfernungsmessung ausgelöst. Bei der Geschwindigkeitsmessung muss der Wert "0" und bei der Entfernungsmessung die Entfernung zum Messobjekt angezeigt werden. Diese Tests sind von den Polizeibeamten im Messprotokoll festzuhalten.

Während der Messung ist am Fahrzeug eine senkrechte Fläche, am besten das Kennzeichen, anzuvisieren. Es ist darauf zu achten, dass während der gesamten Messung die gleiche Stelle am Fahrzeug fixiert bleibt. Das bedingt bei Messungen aus geringer Entfernung ein leichtes Mitschwenken des Gerätes in Fahrtrichtung. Bei größeren Entfernungen ist der theoretisch notwendige Schwenkwinkel jedoch vernachlässigbar klein.

Die Reichweite des Gerätes wird bei Messungen am reflektierenden Kennzeichen mit 350 m angegeben. Werden Karosserieteile angemessen, beträgt die Reichweite nur 150 m. Allerdings führt ein Überschreiten der zulässigen Reichweite nicht zu falschen Messungen sondern dazu, dass überhaupt kein Messwert ausgegeben wird. Auf den Displays des LAVEG erscheint in diesem Fall die Anzeige "EF" (Entfernungsfehler).

Wenn nicht während der gesamten Messung das Kennzeichen des Fahrzeuges fixiert wurde, könnte theoretisch ein weiterer Fehler dadurch entstehen, dass innerhalb eines Messvorganges unterschiedlich weit entfernte Punkte angemessen werden. Wenn beispielsweise durch eine Vertikalbewegung - des Messgerätes oder des Fahrzeugs - zuerst die Frontscheibe und dann das Kennzeichen anvisiert werden würden, könnte theoretisch die dadurch bedingte plötzliche Verkürzung der gemessenen Distanz als Fahrzeugbewegung interpretiert werden und eine zu hohe Geschwindigkeit angezeigt werden. Tatsächlich werden solche Geschwindigkeitssprünge jedoch durch die interne Prüfung der LAVEG-Software erkannt und können nicht zu Fehlmessungen führen. Das Gerät gibt in so einem Fall keinen Messwert aus, sondern die Fehlermeldung "RF" (Richtungsfehler).

Wenn (unkorrekterweise) das Gerät bei der Messung festgehalten wird, bewegt sich der angepeilte Punkt während des Messzeitraumes horizontal am Fahrzeug entlang. Theoretisch ist es möglich, dass dabei die Front des Fahrzeuges aus dem angepeilten Bereich herauskommt und die Fahrzeugseite angemessen wird. In einem solchen Fall gäbe es jedoch auch einen Messwertsprung, der von der LAVEG-Software erkannt und zur Annullierung der Messung führen würde.

Wenn dagegen von Anfang an die Seite des Fahrzeugs angepeilt würde, könnte prinzipiell eine Fehlmessung erfolgen. Diese würde sich allerdings nur dann zuungunsten des Betroffenen auswirken, wenn der Messposten das Gerät so schnell in Fahrtrichtung schwenkt, dass der Peilpunkt an der Fahrzeugseite nach vorne wandert, das Fahrzeug also gewissermaßen überholt.

Eine weitere Fehlermöglichkeit besteht darin, dass der Messposten die vom Gerät angezeigte Geschwindigkeit falsch abliest bzw. falsch weitergibt. Dies soll durch die Kontrolle des Messwertes durch den zweiten Messposten ausgeschlossen werden. In der Tat dürfte dadurch das Risiko einer falschen Ablesung minimiert werden.

Die prinzipielle Problematik der Messungen mit dem LAVEG und ähnlichen Geräten besteht darin, dass die Messung nicht gleichzeitig dokumentiert wird, wie etwa durch ein Radarfoto. Es ist deshalb im Nachhinein nicht möglich, objektiv zu überprüfen, ob tatsächlich das Kennzeichen des Fahrzeuges anvisiert wurde, ob sich andere Fahrzeuge eventuell im Messbereich befinden könnten etc. Insoweit ist der Sachverständige bei der Überprüfung der Geschwindigkeitsmessung auf die Angaben der Polizeibeamten angewiesen. Diese werden sich in der Regel jedoch nicht an einzelne Messvorgänge erinnern sondern nur eher grundsätzliche Angaben machen können. Die Dokumentation der LAVEG-Messung mit Videoaufnahmen ist zwar möglich. In der Regel ist die Polizei mit der dafür notwendigen Ausrüstung aus Kostengründen aber nicht versehen.

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Fehler bei der Zuordnung des Messwertes

Auch beim Ablesen des Fahrzeugkennzeichens kann es zu falschen Ablesungen, Zahlendrehern etc. kommen. Dadurch könnte grundsätzlich der Messwert einem anderen Fahrzeug zugeordnet werden als dem, dessen Geschwindigkeit tatsächlich gemessen wurde. Das Risiko, das Kennzeichen falsch abzulesen, ist sicher bei einer großen Entfernung und insbesondere bei Dunkelheit recht groß. Dies soll ebenfalls durch Kontrolle des zweiten Messpostens verhindert werden. Ferner wird diesem Fehler dadurch entgegengewirkt, dass die Fahrzeuge, die zu schnell gefahren sein sollen, unmittelbar am Ort angehalten werden.

Ferner ist noch die Möglichkeit zu diskutieren, dass zwar ein Fahrzeug korrekt angepeilt wird, tatsächlich die Laserlichtblitze aber nicht von diesem sondern von einem anderen Fahrzeug reflektiert werden. Wenn sich während der Messung ein überholender Pkw in die Messstrecke schieben würde, würde zwar kein Messwert ausgegeben, sondern eine Fehlermeldung erfolgen. Theoretisch besteht aber die Möglichkeit, dass von Anfang an nicht das angepeilte sondern ein anderes Fahrzeug das Laserlicht reflektiert. Dazu, wie und unter welchen Bedingungen dies möglich ist, folgen nun einige Erläuterungen:

Tatsächlich handelt es sich bei dem vom Gerät ausgesendeten Laserlicht nicht um einen Strahl, dessen Durchmesser in jeder Entfernung gleich ist sondern um eine Art Kegel, der sich mit zunehmender Entfernung vom Messgerät aufweitet. Entsprechend groß wird in Abhängigkeit von der Entfernung die Fläche, die auf dem Messobjekt auftrifft. Die Abbildung zeigt dies zur Verdeutlichung in stark übertriebener Darstellung.

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In Wirklichkeit ist der Winkel an der Spitze des Kegels sehr klein. Er beträgt bei LAVEG weniger als 3 mrad (0,17°). Dies ist durch Messungen belegt (1). Allerdings bedingt auch dieser kleine Winkel, dass z.B. in einer Entfernung von 350 m eine Fläche mit ca. 80 cm Durchmesser von dem Laser überstrichen wird. Wenn in dieser Entfernung z.B. ein Motorrad anvisiert wird, kann ein Großteil der Laserimpulse an diesem vorbeigehen. Wenn die Reflexionseigenschaften des Motorrades so schlecht sind, dass von diesem keine Impulse reflektiert werden und sich gleichzeitig hinter dem Motorrad ein Fahrzeug mit guten Reflexionseigenschaften bewegt, würde tatsächlich die Geschwindigkeit des hinter dem Motorrad fahrenden Fahrzeugs gemessen und angezeigt, obwohl das Krad anvisiert wurde.

Wenn innerhalb der zulässigen Entfernung ein normaler Pkw am Kennzeichen anvisiert wird, treffen jedoch alle Laserimpulse noch auf dem Pkw auf. Es kommt dann entweder zu einer korrekten Messung oder (wenn die Reflexion nicht ausreicht) zu einer Fehlermeldung.

Zusammenfassung

Bei korrekter Handhabung sind mit einem geeichten LAVEG keine größeren oder häufigere Messfehler zu erwarten als mit anderen Geschwindigkeitsmessgeräten. Problematisch kann unter bestimmten Bedingungen lediglich die Messung von Motorrädern sein. Die grundsätzliche Problematik beim LAVEG (wie bei allen derzeit gebräuchlichen "Laserpistolen" ) besteht darin, dass keine technische Dokumentation, wie etwa ein Foto bei der Radarmessung, erfolgt.

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